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Bedenkliches aus dem IT-Alltag

12. Dezember 2007 um 18:38

Über Infos informieren

Heute ist mir klar geworden, dass alle Blogger – also ich auch – von dem Gerichtsverfahren der Verlage der FAZ und der Süddeutschen gegen Perlentaucher.de betroffen sind. Würden sich die Verlage durchsetzen und es dann nicht mehr erlaubt wäre über deren Berichte zu berichten, dann müsste man schon sehr aufpassen, was man bloggt.

Ich verstehe es so, dass man immer darüber berichten kann, wenn man nur wenig zitiert und eigene Aspekte mit rein bringt, die im Original nicht enthalten sind. Wenn man einfach nur ein Zitat bringt und/oder eine Zusammenfassung (egal wir kurz oder lang) des Artikels, dann wird das von den Verlagen nicht als Werbung empfunden, sondern als be"klagenswerte" Urheberrechtsverletzung. Schade eigentlich.

Schön, dass es das Gericht anders sieht! Demnach darf man auch einfach nur Berichte zusammenfassen. Ich verstehe das als Werbung, weil doch jeder Artikel verlinkt wird. Darum wundert mich die Empfindlichkeit der Verlage doch etwas.

Immerhin habe ich mir jetzt mal Perlentaucher.de angesehen, die über die massive Publicity sicher nicht unglücklich sind. Deren RSS-Feed habe ich jedenfalls mal in meine "Test"-Kategorie gelegt. Mal schaun.

Bei Heise.de steht mehr: "Perlentaucher gewinnt erneut gegen FAZ und Süddeutsche"

18. November 2007 um 15:09

späte Einsicht

Wie selten erlebe ich, dass jemand einen kapitalen Fehler so eingesteht. Ich bin tief beeindruckt, dass Edgar Bronfman der Vorstandsvorsitzende von der Warner-Music-Group seine Einsicht so deutlich zeigt:

Nun warnte Bronfman die Mobil-Industrie davor, dieselben Fehler wie die Musikindustrie zu machen. Deren Verweigerung gegenüber digitalen Zeitalters habe zum Krieg zwischen Musiklabels und Verbrauchern geführt. Dabei hätten sie den Verbrauchern nur nicht das geboten, was sie haben wollten, weshalb diese auf die Filesharing-Portale ausgewichen seien.

Bei Heise.de steht der Rest.

16. November 2007 um 21:37

ganz schön Patent

Wer hätte gedacht, dass ich Microsoft in Bezug auf Softwarepatente mal beglückwünsche… 😉
Tatsächlich bin ich froh, dass die Patentklage gegen Microsoft für nichtig erklärt wurde. Die Begründung ist schon ganz gut:

In dem Verfahren […] urteilte die Jury nun gegen die Kläger. Microsoft habe das fragliche Patent nicht verletzt. Darüber hinaus erklärten die Geschworenen das Patent für insgesamt ungültig, weil das beschriebene Verfahren zum Zeitpunkt der Anmeldung schon existiert habe (Prior Art).

Ich finde allerdings, dass die Idee so trivial ist, dass man sowas einfach nicht patentieren darf. Das Ereignisse protokolliert und später ausgewertet werden finde ich so trivial, dass es gerade mal an die Schöpfungshöhe der legendären "1-Klick-Bestellung" herankommt. Mir graut schon vor dem Tag an dem ich damit konfrontiert werde, dass eines meiner Programme angeblich so ein hochgeistiges Patent verwendet. So geht es wohl den meisten Entwicklern. Wer hat schon soviel in der "Kriegskasse" wie Microsoft, um einen Rechtsstreit so lange durchzustehen… 🙁

17. Oktober 2007 um 19:33

Öffentliches Singen und das Urheberrecht

Solche Klagen, wie in dem Heise-Artikel "AG Köln: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung", sind es die mich so richtig an das schlechte im Menschen glauben lassen. Wenn ein Urheberrechts- oder Patentgesetz es hergibt, dann klagt auch jemand dagegen. Und sei es noch so weit hergeholt…

Doch dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht eine Abfuhr. Die Studenten, die die im Urteil genannten Lieder "Willkommen hier viel liebe Brüder", "Burschen heraus!", "Sind wir vereint zur guten Stunde", "Gaudeamus igitur", "Student sein", "Drei Klänge" sowie das Deutschlandlied sangen, verletzten dadurch kein Urheberrecht. Denn zwar geschah das Singen "öffentlich" im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG. Weiterhin verlange die Vorschrift jedoch eine Darbietung, andernfalls wäre diese Bezeichnung im Gesetz überflüssig. "Nicht alles, was öffentlich geschieht, ist aber deswegen zwangsläufig eine Darbietung", befand im konkreten Fall das Gericht. Vielmehr handele es sich hier "um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist". Die anwesenden Gäste wären nicht "dazu eingeladen, den Gesängen der Burschenschafter zu lauschen". Nach Deutung des Gerichts war es den Gästen "zumindest freigestellt, sogar mitzusingen". Daran ändere auch das Klavierspiel nichts, denn dieses sei als bloße Begleitung zu beurteilen, "die den Zweck gehabt haben mag, den Gesang zu stützen oder die Feierlichkeit des Geschehens zu unterstreichen."

Und vor allem: Wer hat denn da bitte geklagt? Aus verschiedenen Gründen kann ich da nur mit dem Kopf schütteln:

  • Die genannten Lieder sind alle steinalt. Die dürften alle aus 18-Hundert +x stammen. Ein paar habe ich mal nachgegooglet: 1819, 1844, 1826 etc. Die Autoren sind teilweise unbekannt oder jedenfalls schon mehr als 90 Jahre tot. Sogar das Copyright sollte damit schon lange erloschen sein.
  • Die meisten Lieder wurden offenbar von Burschenschaftler geschrieben. Und alle wurden gedichtet, damit sie zusammen im Kreise der Studenten gesungen werden.
  • Die Leider wurden vermutlich aus dem "Kommersbuch" abgesungen. Also ein Liederbuch, dass eigens dazu verkauft wird, damit Leute in großer Runde daraus singen. Das wäre ja so, als ob die Kirche klagt wenn jemand aus dem Gesangbuch singt. Wenn also jemand ein Urheberrecht auf die Lieder hätte, dann hätte er mit dem Einverständnis es in einem Liederbuch abzudrucken, meines Erachtens auch zugestimmt, dass sie gesungen werden. Wozu sollte ein Liederbuch sonst gut sein?
  • Von diesen Liedern gibt es massenweise legale Kopien im Internet. Weil ja das Copyright schon erloschen ist, z.B. bei wikisource.org.
  • Wenn Leute auf einem großen Fest (wann ist so ein Fest nicht öffentlich?) gemeinsam singen, kann doch nicht ernsthaft jemand das verbieten wollen, oder?

Das schlimme ist ja, dass hier die Rechtslage nicht so eindeutig war, dass diese Klage sogar zugelassen wurde! Die Burschen hatten möglicherweise ein hinreichendes finanzielles Polster, aber jeder normale Mensch hätte doch alleine wegen der vermutlich anfallenden Prozesskosten klein beigeben müssen. Deswegen: gut gemacht, Jungs. Burschen heraus!

Update: Hier steht das Urteil 137 C 293/07 vom Amtsgericht Köln im Original.

8. September 2007 um 20:32

Lieder mitschneiden

Anbei ein Werbelink, der mir schon deswegen gefällt, weil er auf eine sehr bequeme und rechtlich einwandtfreie Art hinweist, wie man seine Wunschmusik beziehen kann: Die Musik von Internetradios mitschneiden.
Darauf wurde ich aufmerksam, weil PC plötzlich als Rundfunkempfänger gelten und gebührenpflichtig wurden. Da machte ich mich auf die Suche und wurde fündig. Inzwischen habe ich ein paar gute Sender gefunden, die jenseits vom Mainstream immer wieder gute, neue Lieder vorstellen, die ich sonst wahrscheinlich nie selber entdeckt hätte. Sehr praktisch.

Mehr Infos hier: www.schonbezahlt.de

31. Juli 2007 um 18:21

Microsoft und Open-Source

Als ich gestern bei Golem.de las, dass Microsoft jetzt "Open Source" produzieren will, war ich ganz schön erstaunt. Tatsächlich wollen sie aber nur ein paar der alten Shared-Source-Lizenzen als Open-Source-Lizenz anerkennen lassen. Dennoch kommen mir dabei ein paar Befürchtungen auf.

Irgendwie muss ich an den Wolf im Schafspelz denken. Was bezweckt Microsoft damit?
Mir klingen noch die Worte im Ohr, dass Open-Source-Software massiv die Patente von Microsoft verletze…

Siehe auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/93422 und http://www.heise.de/open/news/meldung/93417

30. Juli 2007 um 22:30

Sachverstand im Gericht

Erheblichen Sachverstand bewies ein Richter in seiner Argumentation im Amtsgericht Offenburg. So ein wissendes Urteil ist man einfach nicht gewöhnt.

Ich vermute mal stark, dass die Kläger Berufung einlegen und das Urteil gekippt wird. Aber für mich ist es ein Lichtblick, dass ein Richter mit derartigem Sachverstand argumentiert. Man gewinnt den Eindruck, dass er sich auch von der technischen Seite über den Sachverhalt informierte und verstanden hat, was da tatsächlich passiert.

Das ist für mich ein Lichtblick und ist ein gelungener Kontrapunkt zu den gängigen Vorurteilen gegenüber Juristen. 😉

Hier gibt's mehr Infos: "heise online – Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig"

8. Mai 2007 um 00:37

Recht haben und richtig handeln

Der jüngste Fall rund um Digg macht ganz gut deutlich, dass es einen wichtigen Unterschied macht, ob man Recht hat und /oder richtig handelt.

Auf der Sachebene geht es zunächst mal darum, dass ein paar Beiträge gegen das geltende amerikanische Recht verstoßen haben und deswegen gelöscht wurden. Das musst Digg so machen, sie hatten eigentlich gar keine Wahl. Aber dabei haben sie sich einfach falsch verhalten. Anstatt das offen und offensiv zu kommunizieren ("Sorry, wir müssen das löschen, sonst werden wir verklagt."), haben sie die Beiträge einfach gelöscht und damit den Zorn auf sich gezogen, der eigentlich den Veranlassern, in diesem Fall den Abmahnern und dem Gesetzgeber, gilt. Es wurde der Eindruck erweckt als stände Digg auf "der anderen Seite". Ich gehe davon aus, dass das nicht stimmt.
Das hätte sich vermeiden lassen: Im Zeitalter des Web-2.0 ist die offene Kommunikation einfach alles.

Mit derartig weitgehenden Protestaktionen hatten die Digg-Macher nicht gerechnet. Warum sie jetzt gleich auf der andren Seite vom Pferd fallen ist mir völlig unklar: Wollen Sie auf diese Weise demonstrieren, dass sie eben doch auf Seiten der Benutzer stehen? Wollen Sie wirklich gegen Windmühlen reiten?

Für alle, die nicht mitbekommen haben, was da los war, hier ein Kurzabriss. Eine ganz ausführliche Zusammenstellung findet sich bei computerworld.com im Artikel "Digg.com CEO says site is aligned with the users"

30. April 2007 um 18:20

Darf man dem Pumuckl eine Freundin andichten?

Welche absurden Ausmaße die ganzen Prozesse rund um Abmahnungen, Urheberrechte und Lizenzen annehmen können, zeigt der Pumuckl-Streit zwischen der Autorin und der Zeichnerin…

Die Autorin stößt sich an einem Malwettbewerb für Kinder, in dem jeder eine Freundin für Pumuckl malen soll. Pumuckl sei ein Geistwesen und soll keine Freundin haben, findet die Autorin.
Den Wettbewerb hat die Zeichnerin des Pumuckl für Kinder aufgesetzt. Dabei ging es scheinbar um eine kleine, lokale (?) Aktion (was man m.E. auch schon an den Preisen erkennen kann). Die Malerin gibt jedenfalls nicht nach und jetzt ist es vor Gericht…

Wer jetzt in der Zeichnerin die aufrechte Heldin gegen den ganzen Abmahnunsinn sieht, der täuscht sich. Denn laut Telepolis mahnte sie vorher schon einen Metzger ab, der in seinem Schaufenster zur Dekoration eine selbstgebastelte Pumuckl-Puppe aufgestellt hatte…

Wer also beabsichtigt auf seinem Blog eine Geschichte zu erzählen in der eine fiktive Figur, wie etwa Pumuckl, eine andere kennen und schätzen lernt, der sollte sich das lieber noch mal überlegen.

Deswegen fällt mir zu diesen Vorgängen rein gar nichts mehr ein. 🙁

Die Details finden sich bei Telepolis: "Geistwesen und Urheber-Persönlichkeitsrechte"

24. April 2007 um 17:56

Softwarepatente durch die Hintertür

Es geht um Geld, viel Geld: große Firmen können mit Patentstreitigkeiten wunderbar kleine Mitbewerber platt machen. Un dzwar unabhängig davon, ob sie im Recht sind oder nicht. Es kommt einfach darauf an, wer den längeren Atem hat. Der wundert es wenig, wenn die Patent-Lobby keinen Schachzug unversucht lässt doch noch Software-Patente durchzusetzen. Der neueste Trick besteht in der Einrichtung eines "Europäischen Patentgerichts (EPGt)". Was zunächst mal sinnvoll klingt, kann aber für kleine Firmen ganz zum Problem werden, nicht nur, weil dann die Gerichtsverfahren im Ausland stattfinden und damit noch teuerer werden.

Im Gulp.de-Artikel "Softwarepatente in Europa – Aktuelle Situation" wird ganz gut dargelegt, warum auf diese Weise still und heimlich doch noch Software-Patente eingeführt werden können.

18. März 2007 um 20:36

Gerichtsverfahren anstelle von Innovationen

Irgendwie finde ich die ganze Situation traurig. Der Hype um Vista bleibt aus und der Verlierer will jetzt auf andere Weise die unliebsame Konkurrenz aus dem Rennen kicken: Linux macht Microsoft vor wie ein guter 3D-Desktop aussehen muss und hat eine bedeutend sichere Architektur. Laut ZdNet.de hat Steve Balmer angekündigt,, "Microsoft Händler mit Linux im Programm verklagen wird."

Da solche Gerichtsverfahren in den USA unheimlich lange dauern und Unsumnen an Geld verschlinge werden, kann man sicher sein, dass der "normale Händler" lieber klein beigibt, egal wer im Recht ist. Schade.

Hier steht der komplette Bericht: "Microsoft vor entscheidendem Schlag gegen Open Source"

2. Februar 2007 um 19:31

MP3flat.com – kein David gegen Goliath?

Die heutige Meldung "GEMA lässt bei MP3flat.com nicht locker" bei Heise.de irritiert mich etwas. Gleich mehrere Dinge finde ich seltsam.

1. Es hat ziemlich lange gedauert bis die GEMA erneut eingegriffen hat.
Offensichtlich mussten Sie die rechtliche Sachlage erst mal genau prüfen, um keinen peinlichen Schiffbruch zu erleiden. Der würde der GEMA letztlich mehr Schaden als eine Seite von der man Musik-Stücke beziehen kann.
Die GEMA vertritt an dieser Stelle vorgeblich die Autoren und Musiker, die Hauptverdiener sind aber die Musikkonzerne. Ich sehe die GEMA daher eher als Lobby der Musikkonzerne.

2. MP3flat.com verhält sich ebenfalls sehr zurückhaltend
Die Anbieter hingegen vertreten ja eher die Interessen der Musikhörer. Sie haben Ihren Dienst so umgestaltet, dass er letzten den Vorgaben entspricht. Dennoch war mit einer erneuten Intervention der GEMA oder der Musikindrustrie zu rechnen, weil denen bekanntermaßen die private Kopie ein Dorn im Auge ist. Warum nutzt MP3flat.com diese Werbetrommel nicht und macht sich selber zum Anwalt der Privatkopierer? Die Medien würden den "David" sicher unterstützen.
DocMorris ist ähnliches gelungen: hier ging es auch um das Austasten der legalen Grenze zugunsten der Kunden. Da ging die Lobby auch hart gegen DocMorris vor und dennoch haben sie nicht aufgegeben.
Natürlich haben die Betreiber auch ein finanzielles Interesse, dafür muss man sich meines Erachten aber nicht schämen. Schließlich ist das Angebot auch im finanziellen Interesse der "Kunden".

3. Die Seite scheint noch erreichbar zu sein. Ich dachte immer bei einstweiligen Verfügungen müsste sofort reagiert werden?