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Bedenkliches aus dem IT-Alltag

26. Juli 2008 um 14:46

Patent zum Anlegen einer Tabelle?

Wenn ich das richtig sehe, dann hat doch tatsächlich eine Firma ein Patent zugesprochen bekommen mit dem sie eine Tabelle anhand dynamischer Vorgaben anlegen. Hier ein Auszug aus dem US-Patentschreiben 6917941:

The invention provides a method for configuring a database system to store information regarding a plurality of items, the method comprising: establishing a database on a computer system; establishing within the database a first object corresponding to a first item of the plurality of items; generating within the first object at least one field; associating a field identifier with each the field; and storing at least a portion of the information within each the field; the database system configured to store information regarding a plurality of items, each item in the plurality of items having at least one item attribute, the database system comprising a computer having memory, a database stored in said memory, a first object in said database corresponding to one item of the plurality of items, said first object corresponding to the first item, at least one field in said first object, a field identifier associated with each said field, and information regarding said first item stored in said first object.

Ist das krass? Verletzt damit jeder, der ein CREATE-TABLE dynamisch anhand von Benutzervorgaben absetzt , das Patent? Ja! Wie krass ist denn das bitte?

Und was noch dazu kommt ist, dass sie laut Heise.de jetzt anfangen kleinere Firmen zu verklagen, die sich lange Rechtsstreitigkeiten nicht leisten können… Ich hoffe ein paar davon wehren sich so lange bis nicht nur das alberne Patent gelöscht wird, sondern sich auch das Patentwesen ändert.

4. Juli 2008 um 20:12

Oracle-Lizenzen sind keine gute Investition…

Wenn ich so bei heise online lese, wie Oracle seinen ehemaligen Kunden das Leben schwer macht, dann kann ich echt jeden verstehen, der gar nicht erst in diese Software investiert:

In dem Urteil heißt es laut Oracle auch, der Vertrieb von "gebrauchten" Einzelplatzlizenzen und der Vertrieb von "gebrauchten" Lizenzen sei auch bei Übergabe eines Originaldatenträgers nicht zulässig. Auch bei Einzelplatzlizenzen müsse eine weitere Vervielfältigung der Software auf die Festplatte des Rechners vorgenommen werden, wozu eine Übertragung des Nutzungsrechts erforderlich sei, die gemäß Paragraph 34 UrhG nur mit Genehmigung von Oracle erfolgen könne.

Konkret bedeutet das: Wer Oracle-Lizenzen erwirbt, der kann diese Lizenzen nicht wieder verkaufen, selbst wenn sich das Unternehmen "nur" verkleinert, die Geschäfte schlecht laufen oder man dringend Knete braucht. Das Geld ist weg, einfach weg. Das nenne ich eine schlechte Investition.

Oder will es Oracle seinen Kunden damit erschweren zu den agilen Konkurrenten Microsoft oder IBM zu wechseln? Oder neuerdings sogar nach Sun….

9. Mai 2008 um 19:25

DFB-Landesverband verbietet Videos von Amateur-Spielen

Wenn ich es richtig verstehe, dann will der DFB-Landesverband Würtemberg verbieten, dass Fußballer bzw. deren Fans selbstgedrehte Videos mit Ausschnitten aus Fußballspielen ins Internet stellen. Dabei geht es aber nicht um die Profi-Liga, sondern um Amateurspiele, die in der Regel nirgends im Fernsehen ausgestrahlt werden. Dennoch sieht der DFB hier seine Rechte verletzt und entgangenen Profit.

Wir reden hier wirklich nicht von Video-Piraten: Stolze Väter, die die Leistungen ihrer kleinen Helden bei lokalen Fußballspielen ins Netz stellen möchten, dürfen das nun nicht mehr tun. Einfach unglaublich. Der DFB hat jedenfalls jetzt die Klage gewonnen und kann damit seine Position durchsetzen. Jetzt kann man wohl nur noch politisch etwas machen.

Wer das Ganze nicht gut findet, der kann bei der Petition "Der Fußball gehört uns" mitmachen. In den letzten 6 Monaten haben sich da gerade mal 9000 Leute eingeschrieben. Damit das jemanden beeindruckt, müssen es wohl noch ein paar mehr werden. Deswegen: Weitersagen…

17. März 2008 um 20:59

Fortpflanzung patentiert

Greenpeace und andere Gruppen machen derzeit auf ein Patent aufmerksam, dass gleich in mehrfacher Hinsicht schweinisch ist: Das europäische Patentamt hat ein Patent auf die Fortpflanzung von Rindern und Schweinen gewährt. Und ich rede hier von der eigentlich "natürlichen" Fortpflanzung. Dieser Fall dürfte damit der Höhepunkt einer ganzen Reihe von eigentlich unmöglichen Patenten sein, oder?

Eigentlich ist das ja eine ziemlich schlaue Idee. Was man da für Abmahnungen schicken kann. Möglicherweise ist das auch bloß ein geheimes Anwaltskomplott. Was die damit für einen Umsatz auf beiden Seiten machen können. Unglaublich.

Vielleicht sollte ich ein Patent auf das Niesen anmelden. Wenn ich für jeden Nießer einen Cent bekäme, dann wäre ich schon zufrieden. Chronisch Kranke bekommen natürlich einen Mengenrabatt, sagen wir 50% Nachlass. Aber nur mit ärztlichem Attest. Der Nachteil ist nur, dass ich Verstöße gegen mein Patent so schwer nachweisen kann. Die Ergebnisse der Verstöße gegen das Kopulationspatent lassen sich hingegen schlecht wegdiskutieren…

Mehr dazu in der Info-Schrift von Greenpeace (PDF).

via Don-Bosco-Blog

1. März 2008 um 10:09

geschütztes VZ

Wessen Webseite auf "VZ" endet, der kann sich schon jetzt auf Post vom Rechtsanwalt freuen. Abgemahnt wurden laut Heise-Ticker bereits FussballerVZ, PokerVZ, ErstiVZ, Abitur-VZ und FickenVZ.

Die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ hat verschiedene Betreiber von Webseiten, deren Domainname ein "VZ" enthält, in den vergangenen Wochen abmahnen lassen. Mit der Verwendung des "VZ" verstoßen die Angebote nach Ansicht des Community-Betreibers gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht.

Ich bin mal gespannt, ob Sie sich das bei Anwaelte-VZ.de auch trauen… 😉
Über Google fand ich noch jede Menge Seiten, die potentiell in Frage kommen…
"VZ" ist aber auch sowas von originell!

PS: "sowas von" ist im Sauerland übrigens der übliche Superlativ, z.B. "blöd", "blöder", "sowas von blöd".

Update: Ich habe mal in der Wikipedia nachgesehen, alleine dort stehen dreizehn Bedeutungen für die Abkürzung.

30. Januar 2008 um 20:29

Sparen mit gebrauchter Software

In dem Artikel "Lizenzhandel: Pioniere der Second-Hand-Software" wird im Manager-Magazin.de beschrieben welche Möglichkeiten es derzeit gibt, wenn man mit gebrauchter Software Geld sparen will. Das lohnt sich natürlich besonders für Firmen, aber auch für Privatleute kann sich das richtig lohnen. Leider wird hier nicht ganz konkret beschrieben worauf man achten muss.

Aber ich meine das war neulich erst Thema in der ct. Kann es aber gerade nicht finden.

29. Januar 2008 um 20:20

Musik-Downloads legal

Nachdem die Musikindustrie eine ganze Zeit lang die Neuregelung des Urhebergesetzes zur Verunsicherung zu nutzen, dachten etliche Internetnutzer, jeglicher Download von Musik sei illegal. Immer mehr Stimmen klären auf und beschreiben legale Angebote.

Weil ich das erst heute in der aktuellen ct las (ct 3/2008 "Urheberrecht: Das hat sich tatsächlich geändert", S. 58), fand ich den Artikel "Downloads: So laden Sie Musik herunter – kostenlos und legal" auf Spiegel.de besonders interessant.

21. Januar 2008 um 18:34

Passwörter per Tool wiederherstellen, noch legal?

Ich sehe gerade, dass es im Heise-Software-Verzeichnis weiterhin so nützliche Programme, wie "Quicken Password" (absichtlich kein Link) oder "Password Recovery " (absichtlich kein Link) zu bekommen gibt. Ich hatte die neuen Gesetze so verstanden, dass solche Programme ab jetzt Pfui und verboten sind, weil man damit geschütze Dateien hacken kann, wenn man sein Quicken- oder ZIP-Passwort vergessen hat.

Entweder die Rechtslage ist hier anders als ich denke oder die wollen es darauf ankommen lassen. Wenn ich Recht habe (was ich nicht hoffe), dann wäre sogar schon ein direkter Link verboten, deswegen habe ich nur allgemein nach Heise verlinkt…

7. Januar 2008 um 16:34

Unermüdlich gegen Unwissenheit

Ich bewundere es wirklich, dass der CCC (Chaos Computer Club) so unermüdlich gegen die Wogen der Ahnungslosigkeit ankämpft. Wenn jetzt erneut versucht wird die Wahlmaschinen verbieten zu lassen, dann finde ich das löblich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die fehlende "Lobby" der unabhängigen IT-Fachleute gegen die Lobby der IT-Industrie ankommt, die an den lukrativen Aufträgen verdient. Bisher kam auf jeden unabhängigen IT-Fachmann, der die Unsicherheit bescheinigt ein anderer, der das wieder relativierte, weil ja die Umstände ganz anders seien.
Weil die Richter zwar juristisch fit sind, aber in IT-Fragen naturgemäß auf die Meinung von Experten angewiesen sind, erwarte ich von dem Urteil keinen Durchbruch. Sogar die Masse der Bevölkerung hat mit Wahlmaschinen kein Problem, lediglich IT-Fachkräfte waren mehrheitlich gegen Wahlcomputer. Daran haben ja wohl auch die peinlichen Hacks in den Niederlanden nichts geändert, weil wohl alle davon ausgehen, dass die hier verkauften Geräte viel sicherer seien. Eine deutsche Behörde kann eben nicht irren.

Wenn man unbedingt die Wahl maschinell auswerten will, warum baut man dann nicht einfach einen Fotoapparat auf ein Stativ, der alle Stimmzettel von oben fotografiert und an einen PC weitergibt, um auszuwerten wo das Kreuz ist? Dann kann man die Auszählung erstklassig manuell kontrollieren und die Dinge sind mit Sicherheit erheblich billiger als die derzeit diskutierten Wahlcomputer. Das notwendige Training der Software mit den jeweiligen Stimmzetteln könnte zentral erfolgen. Die Software könnte Open-Source sein.

Ich bin mal gespannt, was bei dem Verfahren rauskommt. Hier steht mehr. Gibt es da überhaupt eine Chance, dass das Verfahren rechtzeitig dran kommt? Immerhin ist die Wahl schon Ende Januar.

14. Dezember 2007 um 18:28

Was bekommen die Künstler?

Auf der Suche danach, wie die Gelder, die allen allen Ecken für Gebühren gezahlt werden müssen, verteilt werden, wurde ich leider nicht fündig. Auch auf den Seiten der Gema finde ich keinen Schlüssel, wie die Gelder, die Radios, Musiksender oder PodCasts für das Spielen von deren Songs zahlen auf die Künstler verteilt werden. Ganz naiv hätte ich jetzt gedacht, dass die Sender eine genaue Liste der gespielten Titel einsenden und anhand dessen dann die Gebühren gezahlt werden.
Aber weil ich darüber so richtig gar keine Info finden kann, zweifele ich daran langsam.

Sogar in deren FAQ werden die wirklich wichtigen Fragen nicht behandelt. Z.B. ist die Frage, ob man für selber aufgenommene Musik Gebühren zahlen muss, für alle Musiker wichtig, die ein bekanntes Lied nachspielen und dann per MP3 an Freunde verteilen wollen.
Die Frage wird so behandelt, als ob man sich von verschiedenen CDs seinen eigenen Sampler zusammenstelle wolle, den man "zur Unterhaltung von Gästen" spielen will. Dafür soll man laut Gema dann das "urheberrechtliche Nutzungsrecht […] von der GEMA […] erwerben". Siehe Was ist bei Selbstaufnahmen wichtig?. Hammer, oder? Irgendwie passt das nicht zu der ellenlangen Erklärung, dass man bei privaten Veranstaltungen nichts zahlen muss.
Von dem Ausflug zurück zur Veröffentlichung eigener Aufnahmen: Was ist, wenn ich mit meiner Kamera das Ständchen aufgenommen hätte, dass unsere Kinder an Halloween gespielt haben? Und wenn ich das nun ins Internet stellen würde. Müsste ich für diese Selbstaufnahme löhnen? Steht da nicht.

Andererseits müssen ja sogar Künstler, die ausschließlich ihre eigenen, selbstkomponierten Songs spielen, GEMA-Gebühren zahlen. Die Begründung habe ich allerdings nicht kapiert. Hier steht sie.

Bevor mich diese Regelungsflut zu sehr frustriert, lasse ich lieber davon ab und bleibe dumm. Als ich die ganzen Fälle las in denen man Gebühren berappen soll, fragte ich mich ob das alles überhaupt noch moralisch vertretbar ist? Recht und Moral scheinen nicht unbedingt immer zusammen zu passen.

13. Dezember 2007 um 16:46

GEZ-Gebühren für das Navi

KneteWeil ich gerade mal schauen wollte, wie die Musiker an den im Radio gespielten Lieder verdienen, war ich auf der Homepage der GEZ und sah einen wirklich erstaunlichen Beitrag in deren FAQ:

6.a. Muss ich mein Navigationsgerät anmelden?

Navigationsgeräte sind nur dann anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie mit einem Rundfunkempfangsteil oder mit einem Internetzugang ausgestattet sind.

Navigationsgeräte mit einem Radioempfangsteil in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. […]

Also noch mal für alle Freiberufler unter Euch: Wegen Eures Navis müsst Ihr GEZ-Gebühren zahlen, wenn es z.B. WLAN-fähig ist. Das gilt somit auch für jedes Handy auf das man eine Navi-Software installiert hat. Oder gilt es nur dann, wenn man die GPS-Maus angesteckt hat?

Das Lustige daran ist, dass die GEZ das wirklich ernst meint. :-))

PS: Das Ergebnis war übrigens, dass die GEZ nix an die Künstler bezahlt. Da war ich auf dem falschen Dampfer. Mit der GEZ werden die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland finanziert. Die zahlen dann aber (hoffentlich) GEMA-Gebühren pro gespieltem Lied. Das müssen natürlich auch alle anderen deutschen Sender machen.

12. Dezember 2007 um 18:52

Warum sollte man noch CDs kaufen?

Bislang habe ich meine CD-Käufe schon eingeschränkt, weil ich einfach den Ärger mit den albernen CD-Hacks leid war, die verhinderten, dass ich die CDs am PC hören kann. Aber eigentlich möchte die Lieder gerade auf auf meinem MP3-Player hören und muss sie dazu als MP3 ziehen. Daher habe ich sowieso nur noch nicht-geschützte CDs gekauft.

Aber nach der ganz neuen Linie der Musik-Industrie werde ich mir auf absehbare Zeit wohl gar keine CDs mehr kaufen: Schon das Konvertieren des Tracks nach MP3 (von irgendeiner CD) sei eine Urheberrechtsverletzung. Wahrscheinlich tut denen der durch mich entgangene Umsatz nicht weh, aber wenn viele so denken, dann vielleicht doch.

Bei Heise.de stehts:

Dazu kommt, dass die Anwälte in der Herleitung ihres Arguments die Umwandlung der CD-Tracks in MP3-Dateien in suggestiver Weise gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Verbreitung beschreiben.

Dann mache ich es eben wie ganz früher als ich noch mittelloser Schüler war: Ich nehme die Songs aus dem Radio auf. Das hat den Vorteil, dass ich auf diese Weise in massenhaft Songs reinhöre, die ich sonst wohl nie kennengelernt hätte. Der Nachteil ist, dass im Radio immer nur 70% der Lieder einer CD gespielt werden. Aber weil ich die CD nicht kenne, werde ich nie erfahren, ob ich etwas verpasst habe…

Dank einschlägiger Software und GEZ ist das völlig legal und sehr bequem: Am Ende eines Tages muss ich nur die Liste der aufgenommen Songs durchsehen und mal reinhören.
Derzeit werden bei mir "1Live" und "Radio Raute" mitgeschnitten.

Die Frage im Titel beantworte ich für mich so: Ich sehe keinen Grund die sich abzeichnende Praxis der Musikindustrie zu unterstützen. Bei "independant" Labels gilt das freilich nicht generell…