Erheblichen Sachverstand bewies ein Richter in seiner Argumentation im Amtsgericht Offenburg. So ein wissendes Urteil ist man einfach nicht gewöhnt.
Ich vermute mal stark, dass die Kläger Berufung einlegen und das Urteil gekippt wird. Aber für mich ist es ein Lichtblick, dass ein Richter mit derartigem Sachverstand argumentiert. Man gewinnt den Eindruck, dass er sich auch von der technischen Seite über den Sachverhalt informierte und verstanden hat, was da tatsächlich passiert.
Das ist für mich ein Lichtblick und ist ein gelungener Kontrapunkt zu den gängigen Vorurteilen gegenüber Juristen. 😉
Hier gibt's mehr Infos: "heise online – Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig"
Gericht untersagt Ermittlung von Tauschbörsen-Nutzern (hob)
c't 17/07, Seite 49