Aktuell gibt es wieder eine interessante Petition im deutschen Bundestag:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
Aktuell haben 4900 Leute mitgezeichnet. Was mir daran echt gut gefällt, ist dass man damit den üblichen Abmahnwellen, die immer mal wieder hochpoppen, den Garaus macht. Außerdem schützt es die privaten Homepagebetreiber vor den Firmen, die gerne und schnell abmahnen.
via law blog
Man müsste den Gedanken weiterführen. Will man diese kostenlose Vorstufe für alle oder nur für Privatpersonen?
Solch eine kostenlose Vorstufe der Abmahnung wäre ja ein Freifahrtsschein gegen geltendes Recht zu verstoßen, ohne dafür belangt zu werden.
Ich finde das durchaus Sinnvoll. Es gibt immer positives und negatives. Aber der Abmahnwahnsinn der teilweise hier stattfindet, kann dadurch etwas reglementiert werden. Ein Freifahrtsschein ist es nicht, denn beseitigen muss man es so oder so!
Ach die armen Rechtsverletzer tun mir auch leid. Verstossen gegen geltendes Recht, werden zur Vermeidung eines gerichtlichen Streits vom Schutzrechtsinhaber auusergerichtlich verwarnt und sollen dafür auch noch Kosten tragen? Wie ungerecht. Vielmehr sollen doch der Fotograf, der ein gutes Foto geschossen hat, der Künstler der einen guten Song geschrieben hat oder der Markeninhaber, der viel Geld in seine Kampagne gesteckt hat ihre Zeit damit vertrödeln, rechtsfremde Geisterfahrer im Internet auf die richtige Fahrspur zu verweisen. Gerade der Rechtsbrecher verdient viel mehr Aufmerksamkeit und Liebe; schliesslich trägt ja die Hauptverantwortung gerade im Internet vor allem die vernetzte Gesellschaft und weniger der Einzelne, der bei den Schwierigkeiten der Einordnung seines Treibens im Netz regelmäßig allein geslassen wird.
Das stimmt, auch in anderen Bereichen sollte man Verwarnungen oder üblichen Wege zur Vermittlung bzw. Streitschlichtung generell abschaffen. Anstelle bestimmten Rechtsanwälten die Existenzgrundlage zu entziehen, sollten vielmehr deren Möglichkeiten erweitert werden. Immerhin hat es sich ja im Internet bereits bewährt: Wenn Rechtsanwälte böse Briefe schreiben, dann schließen sich die Angemahnten gerne deren Rechtsauffassung an nur um langwierige Prozesse zu vermeiden, die sie aus deren Sicht unkalkulierbar viel Zeit, Geld und Energie kosten würde. Auf diese Weise werden Gerichte entlastet und konfliktscheue Privatleute elegant über die Rechtsauffassung der auftraggebenden Firmen belehrt.
Auch derzeit geht es ja nicht nur um offensichtliche Verbrecher an der Allgemeinheit, sondern auch um zivilrechtliche Streitigkeiten. Aber es gibt noch genug Fälle auf die man das erweitern könnte. So dürfen heute nur diejenigen abgemahnt werden, die einen kurzen Filmclip vom lokalen Fußballspiel des 7-jährigen Sohnes online stellen. Das die Rechtsbrecher hier geschont werden, ist wirklich nicht einsichtig. Schließlich ist ja jeder selbst Schuld, er hätte ja auch Jura studieren können.
Man könnte sogar weitergehen und auch diejenigen abmahnen, die ein Foto ihres Autos ins Netz stellen. Dazu müsste man freilich das Urheberrecht noch leicht verschärfen…