In der Pressemitteilung Nr. 88/09 vom 16.9.2009 wird berichtet, dass Lehrer zukünftig möglicherweise doch wieder das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen können. Das wäre ja echt prima. Daher kann man sich ab sofort wieder diesen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte setzen lassen. Der Bayerische Philologenverband schreibt:
Als Folge der neuen Entscheidung kann die monatliche Steuerlast bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit durch einen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte reduziert werden. Dies sei durch die Finanzämter zu akzeptieren, da das Gericht mit Teilen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und zahlreichen Steuerrechtlern ? ohne Präjudiz für eine endgültige Entscheidung ? ernstliche Zweifel an der Neuregelung sieht.
Die endgültige Klärung der Rechtslage bleibt allerdings einer späteren Entscheidung vorbehalten. Wer die Möglichkeit nutzt, mittels Eintrages eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte die monatliche Steuerlast vorerst zu reduzieren, hat im schlimmsten Falle eine Steuernachzahlung zu leisten und die zunächst einbehaltenen Beträge zu verzinsen.
Das ist ja mal eine nette Überraschung… 😉