Wer sich selber einen Eindruck über den aktuell diskutierten Gesetzesentwurf machen will, der findet ihn auf den Seiten des BMWi als PDF (3 Seiten Gesetz und dann 10 Seiten Begründung, sind aber schnell gelesen). Interessant ist schon mal, dass im Gesetz selber der Name "Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" verwendet wird. Was ich deutlich passender finde als den üblicherweise verwendeten Namen "Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie".
Was steht nun wirklich drin:
- Das BKA führt eine Liste über "vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von
Telemedienangeboten, die Kinderpornographie […] enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste)." Die Liste wird einmal am Tag den Internetprovider zur Verfügung gestellt. – Schade, dass bei all der Mühe nur eine Liste geführt wird. Wenn man die Adressen schon hat, dann würde ich ein aktives Vorgehen gegen die Anbieter bevorzugen. - Internetprovider mit mehr als 10000 Kunden haben "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren. […] Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt." – Das ist der Teil, der als Wegbereiter der Zensur bezeichnet wird.
- Die Liste darf nicht öffentlich gemacht werden. – Und entzieht sich damit der Kontrolle.
- Die Anfragen auf betroffene Seiten werden auf eine Stoppmeldung umgeleitet, dessen Text das BKA bestimmt.
- Die Internetprovider haben die persönlichen Daten der Anfragenden zu erheben und dem BKA zugänglich zu machen. – Wenigstens hier wird der Versuch gemacht Täter zu fassen. Schade nur, dass hier auch viele falsche Treffer protokolliert werden, nur weil auf einem Portal jemand einen Link auf eine vermeintlich schlimme Seite einschleuste. Aber wenn das kommt, dann dürften öffentliche DNS-Server im Ausland beliebt werden.
- Das BKA muss auf Anfrage den Inhabern gesperrter Seiten nachweisen, "dass die in der Sperrliste aufgeführten Einträge zum Zeitpunkt ihrer Bewertung durch das Bundeskriminalamt die Voraussetzungen nach
Absatz 1 erfüllten." – Schade, dass das BKA hier nicht aktiv auf die Betroffenen zugeht. Das ist für mich völlig unverständlich.
Bitte stört Euch nicht an meinen Kommentaren, sondern lest im Zweifelsfall den Gesetzentwurf selber durch (3 Seiten, die sich lohnen). Ich finde es wichtig zu wissen, was unsere Politiker hier erarbeitet haben.
Es gibt einige Regelungen, die mir fehlen:
- Wer kontrolliert die Kontrolleure? Eine nicht-öffentliche Liste weckt bei mir Misstrauen.
- Warum gibt es keine Pflicht, die gehackten Seiten zu informieren? Wie erfährt man davon, dass seine Seite gesperrt wurde.
- Warum wird nicht zuerst versucht die schlimmen Seiten vom Netz nehmen zu lassen und gegen die Verantwortlichen zu ermitteln? Das wäre für mich Bekämpfung.
- Was muss man tun, um seine fälschlich gesperrte Seite wieder von der Liste runter zu bekommen? Und wie lange dauert das?
- Angenommen meine Seite wurde gehackt und dann gesperrt. Wie kann ich die Seite entseuchen, wenn mein Provider die Namensauflösung verweigert? - Ja, ich weiß, über offene DNS Server im Ausland, aber ich meine das sollte auch ohne Schummelei möglich sein.
- Wie wird sichergestellt, dass spätere Gesetzentwürfen das Sperren aus anderen Gründen (Stichwort: Urheberrecht) recyclen?
- Zuletzt: Ich sehe keinen Punkt in dem Kinderpornografie bekämpft wird. Es werden lediglich die vorhandenen Seiten katalogisiert und deren Zugang erschwert. Schade um den ganzen Aufwand.
Mir macht das Gesetz einfach Angst vor dem was da auf die Netzgemeinde zukommt…