Wenn ich den Artikel "Rechtliche Aspekte zum Freelancer-Einsatz – Teil 4: Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?" ernst nehme, dann gibt es für Freelancer in der EDV nicht mehr viele Einsatzgebiete. Ich kann mir nur sehr wenige Aufgaben vorstellen in denen nicht wenigstens einer dieser Punkte erfüllt ist:

  • Der Betreffende ist weisungsgebunden, d.h. bekommt Weisungen von seinem Auftraggeber oder
  • ist in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden, z.B.
  • ist an feste Arbeitszeiten gebunden (z.B. Anwesenheit zwischen 9 und 15 Uhr) oder
  • ist in Dienstpläne eingeteilt ist
  • ist zur Teilnahme an internen Besprechungen verpflichtet oder
  • arbeitet in den Räumen des Auftraggebers oder
  • bekommt den PC vom Auftraggeber gestellt.

Bei uns wird es tatsächlich so gehandhabt, dass bei Werk- oder Dienstleistungsverträgen (z.B. Consulting) keine der Bedingungen erfüllt sein darf, weil sonst der Verdacht bestehen könnte, dass derjenige in den Betrieblichen Ablauf eingebunden ist. Daher ist eine normale Projektarbeit eigentlich nur mit Kollegen auf Arbeitnehmerüberlassungsbasis möglich. Werk- oder Dienstverträge gehen im Prinzip nur noch für Dinge wie

  • Schulungen oder
  • Training (also auch in der eigenen Abteilung) oder
  • ausgelagerte Software-Entwicklung (Off-Shoring im Kleinen)

Früher war das weitgehend egal, aber erst kam bei uns die Welle mit der Vermeidung der Scheinselbstständigkeit und danach die Welle mit dem Ausschluss von potentieller, verdeckten Arbeitnehmerüberlassung. Und durch den Wechsel von langfristiger Featureplanung hin zu eher agiler Softwareentwicklung sind Werkverträge nicht mehr sinnvoll machbar. Wie geht es nun weiter?

Heißt das, dass es zukünftig viel weniger Freelancer geben wird?