Bei uns war seit einigen Wochen auch wieder das Thema aktuell in welchen Situationen wir externe Mitarbeiter nur als Angestellte beschäftigen können (per "Arbeitnehmerüberlassungsvertrag") und wann per Werkvertrag oder gar als Beratervertrag (ich glaube offiziell heißt das "Dienstleistungsvertrag").

In dem Artikel "Selbstständig oder angestellt?" bei gulp.de werden unter anderen Kriterien genannt, die für eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Dort wird auch in einem Beispiel beschrieben, dass die Rechtssprechung alleine schon dann von einem Angestelltenverhältnis ausgeht, wenn der Betreffende in die betriebliche Organisation der Firma eingegliedert ist und deren Weisungen unterliege.

Keine schöne Sache für alle selbstständigen ITler, oder? Ob es das ist, was der Gesetzgeber wollte?