Seitdem ich dem Rat auf Heise.de folgte und den Adobes Flash Player deinstallierte, sehe ich manche Dinge anders.
Hintergrund ist, dass die kürzlich bekannt gewordene Schwachstelle im Adobes Flash Player bereits aktiv von Webseiten genutzt wird, um friedliebenden Besuchern Trojaner unter zu schieben. Deswegen sehen einige Webseiten bei mir plötzlich nicht mehr knallbunt aus, sondern leer…
leer anstatt bunt
Wer schützt uns vor dem Administrator?
Gestern diskutierten wir anlässlich der Nachfrage eines Kunden, ob und wie sich Kunden vor dem unbefugten Zugriff von Administratoren schützen müssen. Tatsache ist, dass so ein Admin unter Windows immer alles darf: er kann sich mit vertretbarem Aufwand zu fast allem Zugang verschaffen. Und wen nicht, dann kann er seinen Pflichten als Admin nicht nachkommen, das sind neben Sicherung und selektiver Rücksicherung auch Datenreparaturen.
Daraus ergeben sich folgende Risiken:
- Der Administrator oder jede andere Person mit entsprechenden Rechten kann die umfassenden Berechtigungen für unlautere bzw. datenschutzrechtlich bedenkliche Zugriffe und Manipulationen der Programme oder Daten nutzen.
- Fehler des Administrators können weitreichende unerwünschte Konsequenzen haben.
Obiger Absatz ist aus dem Aufsatz "Systemverwaltung – Orientierungshilfe und Checkliste" vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Darin wird beschrieben, dass die Protokollierung das Mittel der Wahl ist.
Die engste – mir bekannte – Auslegung der Problematik, dass ein Admin immer alles darf, wird in dem Aufsatz "Eigen-, Fern-, Fremd- und RZ-Administration von IT-Systemen" von Uwe Jürgens (2002) aus Sicht des Landeszentrums für Datenschutz (Kiel) beschrieben. Die genannten, organisatorischen Maßnahmen dürfte mittlere oder kleinere Firmen/Büros deulich überfordern: generelles 4-Augen-Prinzip zum Schutz des Admin (gegen Unterstellungen) und der Daten.
Die Protokollierung kann aber eigentlich auch nur auf "Treu und Glauben" basieren, den jede technische Protokollierung kann ein Admin Ausschalten. Konkret heißt das doch: Im Minimalfall muss ein Admin per Vertrag zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetztes verpflichtet werden. Alle lesenden und ändernden Datenzugriffe muss der Admin protokollieren. Bei potentiell "riskanten" Manövern holt er sich besser einen Zeugen an den Rechner.