Bei heute.de kann man nachlesen, dass im Landgericht Köln jetzt klar gestellt wurde, welchen Pflichten "verständige, technisch durchschnittlich begabte" Online-Banking-Benutzer unterliegen, um sich vor Betrügereien zu schützen.
Den leichtsinnigen Nutzer treffe nämlich ein Mitverschulden, sagten die Richter. Er bleibe ganz oder teilweise auf seinem finanziellen Schaden sitzen.
Und das sind die Maßnahmen:
- ein aktuelles Anti-Virenprogramm
- eine Firewall
- stetige Aktualisierung von Betriebssystem und benutzter Software, also Browser usw.
- man darf PIN und TAN niemals per E-Mail oder telefonisch weitergeben
- es wird erwartet, das man gefälschte Mails und Internetseiten erkennt, wenn sie charakteristische Merkmale aufweisen:
Genannt werden sprachliche Mängel in den Betrugsmails sowie falsche Internetadressen, die völlig anders aussehen als die gewohnte Bankadresse. Beginne die Internetadresse ohne "https://" und fehle das Schlüsselsymbol in der Statusleiste des verwendeten Browsers, sei besondere Vorsicht geboten. Dann nämlich laufe die Kommunikation mit dem Bankrechner über eine ungesicherte Verbindung. Datendiebe könnten "mithören".
Das Verändern der Standardeinstellungen des Browsers ist jedoch ebenso wenig notwendig, wie die die Installation von Spezialsoftware oder das arbeiten mit eingeschränkten Benutzerrechten. Man muss weder die Zertifikate der Internetseiten überprüfen, noch besonders trickreiche Internet-Adressen erkennen können, also z.B. sehr ähnliche Adressen.
Das sind meiner Ansicht nach ganz vernünftige Forderungen, in die sich technische Laien mit etwas Mühe einarbeiten können. Außerdem sind die genannten Maßnahmen generell zu empfehlen…
Hier steht der originale Artikel: "Online-Banker in der Pflicht"