Aus der aktuell laufenden Abmahnwelle gegen antiquarische Online-Buchhändler (etliche davon sind Privatleute, die sich etwas dazuverdienen) kann man auch für Spiele-Freaks Informationen ziehen, die ihre alten Spiele verscherbeln möchten.

Konkret geht es hier um indizierte Bücher (also vermutlich pornografische Bücher). Die Verkäufer wissen in der regel nicht, dass sie auf dem Index stehen, weil der nicht öffentlich zugänglich ist. Das soll verhindern, dass diese Liste von Jugendlichen als Kaufempfehlung verstanden wird. Weil sie nicht an irgendwen verkauft werden dürfen, sondern nur an Volljährige, gibt es eine Abmahnung von einem bislang Unbekannten. (Ist mir jetzt egal, wie das sein kann.)

OK, da sehe ich Parallelen: Genau das gleiche könnte jemandem passieren, der bei Amazon seine gebraucht Spiele verscherbeln will. Sind welche mit Altersbeschränkungen dabei, dann haben wir den gleichen Fall.

Die Informationen zur rechtlichen Situation und Tipps vom Juristen stehe bei booklooker.de: Informationen zu der Abmahnwelle

Ich finde es irgendwie spannend, wegen welcher Dinge solche Abmahnwellen ausgelöst werden können: Beiträge in Foren, Kommentare auf Blogs, geklaute Bilder, Download von mittlerweile verbotenen Programmen, usw. Der Tipp mit der modifizierte Unterlassungserklärung scheint universell anwendbar zu sein. Ich las ihn auch schon mal in der ct wegen einer anderen Sache.