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Glorf IT

Bedenkliches aus dem IT-Alltag

29. Dezember 2007 um 21:21

Wenn das Geschenk kaputt ist…

… dann kann man sich bei dem Chip-Artikel "Defekte Hardware: So reklamieren Sie richtig" informieren, wie man am besten vorgeht.

21. Dezember 2007 um 14:45

Kleinkleckersdorf in virtuell

Als ich vorgestern bei MyMiniCity "Kleinkleckersdorf" gründete (erreichbar unter "http://kleinkleckers.myminicity.com"), vergaß ich ganz darüber zu informieren. Das ist mal eine lustige Idee: Jeder Besucher (identifiziert anhand er IP-Adresse) verursacht täglich eine Einwanderung.

Kleinkleckersdorf

Das Dorf "Bebacus" von Petronella ist hingegen schon richtig gewachsen. Bei ihr sah ich das erstmals.

19. Dezember 2007 um 14:19

Der Roboterstuhl

Als ich das beiliegende Video sah, war ich nicht sicher, ob es ein Fake ist oder echt.


Magic Stool

Ich bin immer noch nicht sicher, ob das wirklich Prototypen sind oder mittels Stop-Motion gedreht (ich vermute Letzteres). Aber immerhin kann man auf der Homepage des Erfinders Jelte van Geest sehen, dass er es ernst meint. Das dürften dann so ziemlich die wartungsintensivsten Stühle sein, die man kaufen kann… 😉

18. Dezember 2007 um 13:10

Abmahnung wegen Internetverkauf: nicht nur Bücher

Aus der aktuell laufenden Abmahnwelle gegen antiquarische Online-Buchhändler (etliche davon sind Privatleute, die sich etwas dazuverdienen) kann man auch für Spiele-Freaks Informationen ziehen, die ihre alten Spiele verscherbeln möchten.

Konkret geht es hier um indizierte Bücher (also vermutlich pornografische Bücher). Die Verkäufer wissen in der regel nicht, dass sie auf dem Index stehen, weil der nicht öffentlich zugänglich ist. Das soll verhindern, dass diese Liste von Jugendlichen als Kaufempfehlung verstanden wird. Weil sie nicht an irgendwen verkauft werden dürfen, sondern nur an Volljährige, gibt es eine Abmahnung von einem bislang Unbekannten. (Ist mir jetzt egal, wie das sein kann.)

OK, da sehe ich Parallelen: Genau das gleiche könnte jemandem passieren, der bei Amazon seine gebraucht Spiele verscherbeln will. Sind welche mit Altersbeschränkungen dabei, dann haben wir den gleichen Fall.

Die Informationen zur rechtlichen Situation und Tipps vom Juristen stehe bei booklooker.de: Informationen zu der Abmahnwelle

Ich finde es irgendwie spannend, wegen welcher Dinge solche Abmahnwellen ausgelöst werden können: Beiträge in Foren, Kommentare auf Blogs, geklaute Bilder, Download von mittlerweile verbotenen Programmen, usw. Der Tipp mit der modifizierte Unterlassungserklärung scheint universell anwendbar zu sein. Ich las ihn auch schon mal in der ct wegen einer anderen Sache.

18. Dezember 2007 um 11:09

SQL-Beautifier ins Management-Studio integrieren

Der ins SQL-Server-Management-Studio integrierbare SQL-Beautifier von Ubitsoft (nicht zu verwechseln mit Ubisoft, die stellen Spiele her!) ist mit 135$ nicht ganz billig. Aber weil ich dienstlich andauernd nicht oder schlecht formatierten SQL-Code bekomme, lohnt sich das für mich vermutlich schon.

Merker an mich: Wenn wieder gesund, dann Demo-Version downloaden und testen!

15. Dezember 2007 um 17:52

Satschüssel auf Google-Maps

Weil wir einige Sender nicht bekommen, die eigentlich über Astra erreichbar wären, muss ich jetzt mal testen, ob das am sehr ältlichen Sat-Receiver oder an der Schüssel liegt. Als ersten Check habe ich mal optisch die Ausrichtung mit den Schüsseln der Nachbarn verglichen. Die sind fast alle deutlich anders ausgerichtet, noch dazu alle unterschiedlich, das ist eigentlich seltsam. Und ich rede hier von einem Spektrum von etwa 15 Grad. Soll ich meine nach dem Mittelwert ausrichten?

SatschuesselDeshalb habe ich mich heute schlau gemacht, wie man die Ausrichtung der SAT-Schüssel überprüfen kann. Neben der Anzeige im Receiver ist es wichtig, dass die Schüssel anhand von Azimut und Elevation korrekt auf den Satelliten abgestimmt wird. Dazu braucht man aber erstens eine recht genauen Kompass und einen billigen SAT-Finder. Die Angaben muss man noch nicht mal selber ausrechnen. Ich habe einfach die Werte für Nürnberg aus einer Tabelle genommen.

Da ich gerade weder Kompass noch SAT-Finder griffbereit habe, nahm ich für den Azimut als erste Näherung mal das Satellitenfoto unseres Hauses bei Google-Maps. Da kann man – zwar recht unscharf aber ausreichend deutlich (das Bild rechts ist verkleinert) – sehen, in welche Richtung die Schüssel ausgerichtet ist. Das Material ist von 2006. Also kann man sehen, dass die Schüssel 2006 ungefähr passend ausgerichtet war. Der Azimuth sollte 169,3 Grad sein, ist laut Foto aber nur 173 Grad. Die Werte sind also schon mal nicht grob falsch, aber auch nicht 100%ig.
Ob ich deswegen einen SAT-Finder kaufe und aufs Dach steige, halte ich für unwahrscheinlich. Es reicht mir immer schon, wenn ich ein mal im Jahr auf die Leiter rauf muss und in 6m Höhe die Dachrinne säubern muss. Die Schüssel ist bestimmt noch mal 4m höher!
Die 3 Grad können genauso gut eine Ungenauigkeit im Foto oder meiner Optik sein. Es ist wohl eher ein neuer Receiver fällig. 😉

14. Dezember 2007 um 18:28

Was bekommen die Künstler?

Auf der Suche danach, wie die Gelder, die allen allen Ecken für Gebühren gezahlt werden müssen, verteilt werden, wurde ich leider nicht fündig. Auch auf den Seiten der Gema finde ich keinen Schlüssel, wie die Gelder, die Radios, Musiksender oder PodCasts für das Spielen von deren Songs zahlen auf die Künstler verteilt werden. Ganz naiv hätte ich jetzt gedacht, dass die Sender eine genaue Liste der gespielten Titel einsenden und anhand dessen dann die Gebühren gezahlt werden.
Aber weil ich darüber so richtig gar keine Info finden kann, zweifele ich daran langsam.

Sogar in deren FAQ werden die wirklich wichtigen Fragen nicht behandelt. Z.B. ist die Frage, ob man für selber aufgenommene Musik Gebühren zahlen muss, für alle Musiker wichtig, die ein bekanntes Lied nachspielen und dann per MP3 an Freunde verteilen wollen.
Die Frage wird so behandelt, als ob man sich von verschiedenen CDs seinen eigenen Sampler zusammenstelle wolle, den man "zur Unterhaltung von Gästen" spielen will. Dafür soll man laut Gema dann das "urheberrechtliche Nutzungsrecht […] von der GEMA […] erwerben". Siehe Was ist bei Selbstaufnahmen wichtig?. Hammer, oder? Irgendwie passt das nicht zu der ellenlangen Erklärung, dass man bei privaten Veranstaltungen nichts zahlen muss.
Von dem Ausflug zurück zur Veröffentlichung eigener Aufnahmen: Was ist, wenn ich mit meiner Kamera das Ständchen aufgenommen hätte, dass unsere Kinder an Halloween gespielt haben? Und wenn ich das nun ins Internet stellen würde. Müsste ich für diese Selbstaufnahme löhnen? Steht da nicht.

Andererseits müssen ja sogar Künstler, die ausschließlich ihre eigenen, selbstkomponierten Songs spielen, GEMA-Gebühren zahlen. Die Begründung habe ich allerdings nicht kapiert. Hier steht sie.

Bevor mich diese Regelungsflut zu sehr frustriert, lasse ich lieber davon ab und bleibe dumm. Als ich die ganzen Fälle las in denen man Gebühren berappen soll, fragte ich mich ob das alles überhaupt noch moralisch vertretbar ist? Recht und Moral scheinen nicht unbedingt immer zusammen zu passen.

13. Dezember 2007 um 16:46

GEZ-Gebühren für das Navi

KneteWeil ich gerade mal schauen wollte, wie die Musiker an den im Radio gespielten Lieder verdienen, war ich auf der Homepage der GEZ und sah einen wirklich erstaunlichen Beitrag in deren FAQ:

6.a. Muss ich mein Navigationsgerät anmelden?

Navigationsgeräte sind nur dann anmelde- und gebührenpflichtig, wenn sie mit einem Rundfunkempfangsteil oder mit einem Internetzugang ausgestattet sind.

Navigationsgeräte mit einem Radioempfangsteil in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. […]

Also noch mal für alle Freiberufler unter Euch: Wegen Eures Navis müsst Ihr GEZ-Gebühren zahlen, wenn es z.B. WLAN-fähig ist. Das gilt somit auch für jedes Handy auf das man eine Navi-Software installiert hat. Oder gilt es nur dann, wenn man die GPS-Maus angesteckt hat?

Das Lustige daran ist, dass die GEZ das wirklich ernst meint. :-))

PS: Das Ergebnis war übrigens, dass die GEZ nix an die Künstler bezahlt. Da war ich auf dem falschen Dampfer. Mit der GEZ werden die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland finanziert. Die zahlen dann aber (hoffentlich) GEMA-Gebühren pro gespieltem Lied. Das müssen natürlich auch alle anderen deutschen Sender machen.

13. Dezember 2007 um 16:03

And the winner is …

Es hat schon ein wenig was von einer Oskar-Verleihung, wenn die Preisträger für die schlimmste EU-Lobby-Arbeit im "Worst EU Lobbying Award 2007" verkündet werden. Der Gewinner ist recht deutlich:

  1. BMW, Daimler und Porsche mit 32%
    "Nominiert für ihre massive Lobby-Offensive, um verbindliche Reduktionsziele für CO2-Emissionen von Autos zu verwässern und verzögern."
  2. EPACA, die European Public Affairs Consultancies Association mit 24%
    "Nominiert für ihre intensive Kampagne gegen die Pläne der EU-Kommission für ein Lobbyisten-Transparenz-Register."
  3. Cabinet Stewart mit 16%
    "Die Brüsseler Lobbyagentur ist nominiert für den Betrieb des International Council for Capital Formation – eines einzigartig gefakten europäischen Think Tanks, der als Tarnorganisation für Gegner des Kyoto-Protokolls dient."

Wer alle Details lesen will, sollte das unter "worstlobby.eu/2007" tun… 🙂

13. Dezember 2007 um 10:46

Action-Pack

Von Microsoft gibt es speziell für Microsoft-Partner-Programm in der IT-Branche jetzt ein meiner Ansicht nach interessantes Microsoft-Action-Pack-Abonnement, dass alles enthält was ein kleines IT-Büro braucht. Natürlich darf man die Software produktiv nutzen.

Enthalten sind jeweils 10-Benutzer-Lizenzen, z.B. von Office, Project, Visio, Vista, Data-Protection-Manager (Backup-Software), Virtual-PC,
und jeweils eine Lizenz mit je 10 CALS für gängige Server-Software, wie z.B. Windows SBS, Windows-Server-Standard, SQL-Server-2005-Standard, Exchange, Live-Communication-Server und Sharepoint-Server-Enterprise.

Das ganze kostet 320 Euro pro Jahr. Das ist doch ein gutes Angebot, oder?

Besten Dank für den Tipp an meinen Kollegen Robert!
12. Dezember 2007 um 18:52

Warum sollte man noch CDs kaufen?

Bislang habe ich meine CD-Käufe schon eingeschränkt, weil ich einfach den Ärger mit den albernen CD-Hacks leid war, die verhinderten, dass ich die CDs am PC hören kann. Aber eigentlich möchte die Lieder gerade auf auf meinem MP3-Player hören und muss sie dazu als MP3 ziehen. Daher habe ich sowieso nur noch nicht-geschützte CDs gekauft.

Aber nach der ganz neuen Linie der Musik-Industrie werde ich mir auf absehbare Zeit wohl gar keine CDs mehr kaufen: Schon das Konvertieren des Tracks nach MP3 (von irgendeiner CD) sei eine Urheberrechtsverletzung. Wahrscheinlich tut denen der durch mich entgangene Umsatz nicht weh, aber wenn viele so denken, dann vielleicht doch.

Bei Heise.de stehts:

Dazu kommt, dass die Anwälte in der Herleitung ihres Arguments die Umwandlung der CD-Tracks in MP3-Dateien in suggestiver Weise gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Verbreitung beschreiben.

Dann mache ich es eben wie ganz früher als ich noch mittelloser Schüler war: Ich nehme die Songs aus dem Radio auf. Das hat den Vorteil, dass ich auf diese Weise in massenhaft Songs reinhöre, die ich sonst wohl nie kennengelernt hätte. Der Nachteil ist, dass im Radio immer nur 70% der Lieder einer CD gespielt werden. Aber weil ich die CD nicht kenne, werde ich nie erfahren, ob ich etwas verpasst habe…

Dank einschlägiger Software und GEZ ist das völlig legal und sehr bequem: Am Ende eines Tages muss ich nur die Liste der aufgenommen Songs durchsehen und mal reinhören.
Derzeit werden bei mir "1Live" und "Radio Raute" mitgeschnitten.

Die Frage im Titel beantworte ich für mich so: Ich sehe keinen Grund die sich abzeichnende Praxis der Musikindustrie zu unterstützen. Bei "independant" Labels gilt das freilich nicht generell…

12. Dezember 2007 um 18:38

Über Infos informieren

Heute ist mir klar geworden, dass alle Blogger – also ich auch – von dem Gerichtsverfahren der Verlage der FAZ und der Süddeutschen gegen Perlentaucher.de betroffen sind. Würden sich die Verlage durchsetzen und es dann nicht mehr erlaubt wäre über deren Berichte zu berichten, dann müsste man schon sehr aufpassen, was man bloggt.

Ich verstehe es so, dass man immer darüber berichten kann, wenn man nur wenig zitiert und eigene Aspekte mit rein bringt, die im Original nicht enthalten sind. Wenn man einfach nur ein Zitat bringt und/oder eine Zusammenfassung (egal wir kurz oder lang) des Artikels, dann wird das von den Verlagen nicht als Werbung empfunden, sondern als be"klagenswerte" Urheberrechtsverletzung. Schade eigentlich.

Schön, dass es das Gericht anders sieht! Demnach darf man auch einfach nur Berichte zusammenfassen. Ich verstehe das als Werbung, weil doch jeder Artikel verlinkt wird. Darum wundert mich die Empfindlichkeit der Verlage doch etwas.

Immerhin habe ich mir jetzt mal Perlentaucher.de angesehen, die über die massive Publicity sicher nicht unglücklich sind. Deren RSS-Feed habe ich jedenfalls mal in meine "Test"-Kategorie gelegt. Mal schaun.

Bei Heise.de steht mehr: "Perlentaucher gewinnt erneut gegen FAZ und Süddeutsche"