In diesem Video kann man mal gut sehen, wie nützlich Spracherkennungssoftware ist….
Höhle ohne Namen
Leider ist die Höhlensaison nun schon wieder vorbei. Vor lauter Renovieren und Umziehen bin ich echt zu nix gekommen. Um die Zeit ohne Höhlen zu überbrücken ein paar Links zur "Höhle ohne Namen" in Steinamwasser.
Das war die erste Höhle in die ich mit ein paar Freunden ging ohne einen "Ortskundigen" (d.h. war wenigstens einmal schon dort) mitzunehmen. Das Ambiente dort ist besonders nett. Sie ist nämlich im Privatbesitz. Man muss lediglich den Wirt der Gaststätte "Höhlenstube" fragen und schon darf man rein. Essen und Getränke dort sind wirklich gut und preiswert. Die rustikale Gaststube verkraftet auch verschwitze und etwas vermatschte Höhlengänger, die sich nach dem "Vergnügen" stärken wollen. Die dort aushängende Höhlenkarte sollte vor der Tour man sehr gründlich studieren. Die Höhle ist zwar nicht groß, aber einige Gänge sind echt schwer zu finden.
Besonders haben mich die tiefen bzw. hohen Spalten beeindruckt. Wir hatten Glück, wir kamen nach ein paar trockenen Tagen dorthin. Im Gästebuch konnten nachlesen, dass eine Gruppe 3 Tage vorher nicht reinkonnte, weil dort das Wasser hüfthoch stand. Noch ein Tipp: die Höhle fand ich viel wärmer als andere Höhlen. Das liegt vermutlich daran, dass sie sehr nach an der Oberfläche liegt. Ich habe schon ordentlich geschwitzt.
- einige gute Tipps bei Hoehlenwelten.de
- Schilderung der ersten Großübung der deutschen Höhlenrettung im Jahre 2004
- Beschreibung und Bilder bei HAGH
- schöne Fotos bei Hoefo.de
- Und als Highlight Infos zu den Ort Steinamwasser
hübsches User-Interface für Suchmaschinen
Das neue hübsche User-Interface für Suchmaschienen "Ms Dewey" finde ich lustig. Es macht Spaß dort zu suchen. Leider sind die Treffer nicht so dolle.
Es erinnert mich an ein Spiel beim Atari. Habe vergesen, wie es hieß. Und die Reaktionen von Ms Dewey sind vermutlich so passend wie bei Eliza. Das macht aber gar nicht, weil sie frech und gut gespielt sind.
Schade, dass es so ein GUI nicht für Google gibt.
gefunden bei Prometeo.de
Handel mit gebrauchter Software
Vor einigen Jahren gab es einen riesen Tumult, weil der gebrauchte Verkauf von Microsoft-OEM-Lizenzen per Gericht als legal erklärt wurde. In diese Kerbe haut laut MEldung von PC-Professionell jetzt auch das Landgericht Hamburg: es können alle gebrauchten Office-Versionen weiterverkauft werden, weil sich "das Verbreitungsrecht von Microsoft an seiner Software […] durch deren Inverkehrbringen erschöpft hat".
Der "diesem Urteil zugrunde liegende Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für den Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag", triumphiert der Software-Händler. Sprich: Eine Firma kauft billiger eine große Menge an Word-Lizenzen und verkauft diese einzeln mit Gewinn weiter – das ist legal.
Details dazu stehen bei PC-Professionell im Artikel "Handel mit gebrauchter Software ist jetzt legal". Ganz gut finde ich auch den Artikel bei der Computerwoche. Hier wird auch die Historie beleuchtet.
Microsoft wird ja totsicher in die Berufung gehen. Da bin ich schon mal gespannt, weil in Januar dieses Jahres das Landgericht München bei Oracle noch anderer Meinung war. Da hieß es noch Lizenzen aus Volumenverträgen dürften nicht einzeln weiterverkauft werden.
Wie finde ich das? Zunächst finde ich es erst mal gut, dass man Dinge, die man nicht mehr benötigt auch wieder verkaufen kann. Und das das auch für Firmen gilt, finde ich auch gut. Andererseits wird es im Einzelfall wohl nicht ganz einfach werden die Legalität der gekauften Gebrauchtlizenz nachzuweisen. Ich glaube bei Volumenvertragen werden nur ein paar Datenträger ausgeliefert. Man benötigt also irgendeinen Wisch auf dem erkennen kann, dass die Lizenz echt ist.
Der siegreiche Einzelhändler USEDSOFT schreibt dazu auf seiner Internet-Seite:
usedSoft handelt mit gebrauchten Software-Lizenzen, die zuvor bereits mindestens einmal an Anwender verkauft worden sind – und zwar direkt von Herstellern oder Händlern. Bei den Lizenzen handelt es sich um nicht-materielle Kopierrechte für Software.
Und in der FAQ zur Frage, wie man nachweist, dass man tatsächlich eine echte Lizenz hat:
Dieser Nachweis wird durch das von usedSoft praktizierte Notartestatverfahren erleichtert. Hierin beurkundet der Notar unter Angabe der Lieferschein-Nr. und Bestell-Nr., dass der Verkäufer schriftlich bestätigt hat, die Lizenzen rechtmäßig erworben zu haben und fortan nicht mehr zu nutzen. Dieses Testat ist ein probates Mittel, um sich gegen mögliche Vorwürfe des Herstellers zu verteidigen, die eingesetzte Software sei nicht ordnungsgemäß erworben worden.
Hm, klingt schon irgendwie nach Ärger, obwohl es schon vom gesunden Menschenverstand legal sein sollte. Irgendwie erinnert mich dieser Fall an "Apothekenverbände gegen DocMorris". Leider ist es ja so richtig Mode geworden, dass es "Vorturner" braucht, die solche Rechte vor Gericht gegen die bestehende Lobby erstreiten… Schade.