Bei tecchannel.de wird beschrieben, dass sich der Pressechef des Jugendverbandes der oppositionellen, liberalen Volkspartei in den "Wahlkampf-Computer" der sozialdemokratichen Regierungspartei eingehackt hat.

[…] hatte der Pressechef des Jugendverbandes die von den Sozialdemokraten bei der Polizei angezeigten Hackeraktivitäten zugegeben und wurde entlassen.

Wurde denn wenigstens derjenige auch entlassen, der einen PC mit geheimen Unterlagen ans Internet angeschlossen hat? Davon steht da leider gar nichts. Ich vermute, dass Bewustsein für das Risiko ist nicht vorhanden.

PS: Wurde er entlassen, weil er erwischt wurde oder weil er versucht hat an die Infos der "Gegner" ranzukommen? 😉 In Deutschland wüsste ich die Antwort.

Details dazu: "Schwedischer Oppositioneller hackt sich in Wahlkampfcomputer"